+++Update 15.03.2026+++

Information zum Beschluss des Gemeinderats vom 25.02.2026 und zum weiteren Verfahren

Der Gemeinderat der Gemeinde Adelsdorf hat in seiner Sitzung am 25.02.2026 in namentlicher Abstimmung mit 13 zu 6 Stimmen beschlossen, ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren für den geplanten Standort eines Wellnesshotels im Außenbereich einzuleiten.

Der Beschluss erfolgte unter ausdrücklichem Hinweis auf die Bindungswirkung des Bürgerentscheids. Nach Auffassung der Befürworter des Beschlusses ist der Gemeinderat durch das Ergebnis des damaligen Ratsbegehrens verpflichtet, den entsprechenden Antrag zu stellen. Andernfalls, so wurde in der Sitzung ausgeführt, könne nach Einschätzung der anwaltlichen Vertretung der Familie Wirth die Kommunalaufsicht eingeschaltet werden.

Bezug auf das Ratsbegehren:

Im Mittelpunkt der Argumentation der Befürworter im Gemeinderat stand das Ergebnis des Ratsbegehrens. Der damalige Abstimmungstext lautete:

„Sind Sie dafür, dass das aktuelle Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Bereich der Flurnummer 329 der Gemarkung Neuhaus zur eventuellen Realisierung eines Wellnesshotels weitergeführt wird?“

In der Gemeinderatssitzung wurden zahlreiche rechtliche Einwände gegen die Sinnhaftigkeit eines Zielabweichungsverfahrens vorgebracht. Diese wurden jedoch im Wesentlichen mit Verweis auf das Abstimmungsergebnis und den daraus abgeleiteten Auftrag der Bevölkerung zurückgewiesen.

Rahmenbedingungen des Ratsbegehrens:

Nach Ansicht der Kritiker des Vorhabens ist jedoch zu berücksichtigen, dass das Ratsbegehren und das entsprechende Abstimmungsergebnis unter Rahmenbedingungen zustande kamen, bei denen wichtige Informationen weder dem Gemeinderat noch der Bürgerschaft vollständig vorlagen. Dazu zählen insbesondere:
       •       der Inhalt eines Gesprächs im zuständigen Ministerium im Oktober 2024,
       •       der Inhalt eines Gesprächs mit dem Landratsamt im Januar 2025, dessen Offenlegung       gegenüber Gemeinderat und Öffentlichkeit lange Zeit abgelehnt wurde und zu dem sich der Bürgermeister erstmals in der Sitzung am 25.02.2026 öffentlich äußerte,
       •       eine Darstellung auf der Gemeindehomepage, wonach sämtliche behördlichen Stellungnahmen – einschließlich des sogenannten Anbindegebots – im Verfahren abwägbar seien (diese Darstellung wurde erst im Spätsommer 2025 korrigiert),
       •       sowie ein Schreiben des damaligen bayerischen Bauministers Christian Bernreiter an die Präsidentin des Bayerischen Landtags Ilse Aigner zur rechtlichen Einordnung vor dem Bürgerentscheid, das der Öffentlichkeit zuvor nicht zugänglich gemacht worden war.

Mit Kenntnis dieser Aspekte hätte sich nach Auffassung der Kritiker bereits frühzeitig gezeigt, dass eine Änderung des Flächennutzungsplans im regulären Verfahren rechtlich problematisch bzw. nicht möglich sein könnte.

Rolle der Kommunalaufsicht:

Zudem wird die Rolle des Landratsamt Erlangen-Höchstadt als zuständige Kommunalaufsicht kritisch betrachtet. Nach Ansicht der Kritiker hätte die Behörde die Gemeinde und damit auch die Bürgerschaft frühzeitig auf mögliche rechtliche Schwierigkeiten einer Änderung des Flächennutzungsplans für ein Wellnesshotel im Außenbereich hinweisen müssen.

Stattdessen erklärte das Landratsamt nach Angaben der Bürgerinitiative in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber einem Mitglied der Initiative, dass es nicht Aufgabe der Behörde sei zu prüfen, welche Darstellungen eine Gemeinde im Flächennutzungsplan vornehme. Kritiker sehen hierin eine problematische Auslegung der entsprechenden Vorschriften des Baugesetzbuches.

Diskussion im Gemeinderat:

Der Antrag auf Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens umfasste 33 Seiten und wurde den Gemeinderatsmitgliedern sieben Tage vor der Abstimmung zur Verfügung gestellt. In der Sitzung wurden die rechtlichen Voraussetzungen eines solchen Verfahrens diskutiert, insbesondere die Frage, ob ein atypischer Ausnahmefall vorliegt, der eine Abweichung von den Zielen der Raumordnung rechtfertigen könnte.

Nach Einschätzung der Kritiker ist ein solcher atypischer Ausnahmefall bei einem Wellnesshotel im Außenbereich nicht gegeben. Dennoch stimmte eine Mehrheit des Gemeinderats dem Antrag unter Verweis auf das Ratsbegehren zu.

Transparenz und weitere Informationen:

Aus Sicht der Kritiker werden weiterhin nicht alle relevanten Informationen vollständig mit dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit geteilt. Als Beispiel wird unter anderem ein Gespräch im Landratsamt am 22.01.2026 genannt, dessen Inhalte bislang nicht umfassend öffentlich dargestellt worden seien. Dadurch sehen sie die häufig betonte Transparenz im Verfahren teilweise infrage gestellt.

Weiteres Verfahren:

Soweit derzeit bekannt, wird der Antrag auf Zielabweichung nun zur weiteren Prüfung an das Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie weitergeleitet.

Im Zusammenhang mit der Prüfung wird von verschiedenen Seiten darauf hingewiesen, dass der vorliegende Antrag auf Zielabweichung von der anwaltlichen Vertretung der Projektinitiatoren ausgearbeitet wurde. Kritiker des Vorhabens sehen darin die Notwendigkeit, auch ihre fachlichen und rechtlichen Einschätzungen in das Verfahren einzubringen, um eine möglichst umfassende und ausgewogene Bewertung zu ermöglichen.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, in welcher Form Stellungnahmen aus der Bürgerschaft oder von Kritikern des Vorhabens in das weitere Prüfverfahren eingebracht werden können und innerhalb welchen zeitlichen Rahmens dies möglich ist.
 

+++Update 22.01.2026+++

Update Wellnesshotel Neuhaus: Gespräch im Landratsamt, weiter offen, wie es weitergeht

Heute gab es im Landratsamt Erlangen Höchstadt ein knapp zweistündiges Gespräch zum geplanten Wellnesshotel in Neuhaus. Dabei waren nach Auskunft der Verwaltung Vertreter des Ministeriums, der Regierung, des Landratsamts und die Familie Wirth. Inhalt war, welche rechtlichen Wege für eine mögliche Realisierung des Projekts überhaupt noch denkbar sind.

Die Rückmeldung der Verwaltung ist klar: Die Familie Wirth will die Eindrücke jetzt intern auswerten und dann entscheiden, welchen Weg sie weitergehen möchte. Sobald es eine finale Rückmeldung gibt, soll der Gemeinderat wieder informiert werden.

Warum dieses Update wichtig ist:

Das Gespräch fand nicht öffentlich statt. Das ist bei Fachgesprächen nicht ungewöhnlich. Gleichzeitig ist das Thema für Adelsdorf so groß, dass Transparenz danach umso wichtiger ist. Es geht um Vertrauen, um Rechtsklarheit und um einen fairen Umgang miteinander, egal wie man zum Projekt steht.

Was aus unserer Sicht weiterhin offen ist

Viele Bürgerinnen und Bürger fragen sich seit Monaten, warum das Verfahren immer wieder neue Schleifen dreht. Nach unserem Kenntnisstand gab es bereits 2024 ein Gespräch im Ministerium. Für Anfang 2025 wurde erneut ein Termin angekündigt. Und jetzt folgte wieder ein Gespräch mit Ministerium und Behörden. Neue, öffentlich nachvollziehbare Fakten, die eine völlig neue Bewertung erklären, sind bislang nicht klar erkennbar.

Dazu kommt: Das zentrale Streitthema ist nicht die Idee eines Hotels an sich. Es geht um den Standort im sensiblen Außenbereich und die Frage, ob und wie das rechtlich und ökologisch überhaupt tragfähig sein kann.

Unser Anspruch als Grüne

Wir wollen informieren statt anheizen. Und wir wollen, dass Entscheidungen nachvollziehbar werden, bevor erneut Erwartungen aufgebaut werden.

Deshalb setzen wir uns für Folgendes ein:

• Eine schriftliche Ergebniszusammenfassung des heutigen Gesprächs für den Gemeinderat, zeitnah und vollständig
• Veröffentlichung der entscheidungsrelevanten Unterlagen im Ratsinformationssystem, soweit rechtlich möglich, personenbezogene Daten können geschwärzt werden
• Ein klarer Zeitplan, ab wann es eine belastbare Aussage gibt, ob der Standort weiterverfolgt wird oder nicht
• Eine nachvollziehbare Alternativenprüfung, damit die Gemeinde nicht in einer Endlosschleife festhängt

Unser Fazit

Investitionen in Adelsdorf sind willkommen. Aber nicht um jeden Preis und nicht ohne saubere Regeln. Wer Verantwortung trägt, sollte das offen tun, mit Dokumenten, mit Klartext und mit Respekt vor Natur, Fläche und den Menschen in der Gemeinde.

Wir halten euch weiter auf dem Laufenden, sobald die angekündigte Rückmeldung vorliegt. Wenn ihr Fragen habt oder Hinweise, schreibt uns gern. Wir sammeln sie und bringen sie gebündelt in die nächsten Sitzungen ein.

+++Update 10.1.2026+++

Gespräch im Wirtschaftsministerium in München angekündigt – viele Fragen bleiben
offen


Nach Angaben von Bürgermeister Karsten Fischkal soll die Familie
Wirth dort offene Fragen zu einem möglichen Zielabweichungsverfahren klären. Dieses
Verfahren wäre notwendig, um das geplante Wellnesshotel am vorgesehenen Standort im
Außenbereich dennoch zu ermöglichen – obwohl es nach aktueller Rechtslage nicht
zulässig ist.


Dass es nun im 3. Anlauf zu diesem Termin kommt, überrascht. Denn schon im Oktober
2024 hatten die Familie Wirth gemeinsam mit dem CSU-Landtagsabgeordneten Walter
Nussel ein Gespräch im Ministerium geführt. Bereits damals wurde – nach unserem
Kenntnisstand – deutlich, dass die Umsetzung am geplanten Standort rechtlich sehr
problematisch ist. Neue Erkenntnisse oder veränderte Rahmenbedingungen, die eine erneute
Bewertung erforderlich machen würden, sind seither nicht bekannt.

 

Ebenfalls irritierend waren die Äußerungen von Bürgermeister Fischkal beim diesjährigen
Neujahrsempfang im Adelsdorfer Schloss. Dort sprach er erneut von „Gegnern“ des
Projekts. Diese Darstellung wird der Realität jedoch nicht gerecht:
Die Bürgerinitiative – ebenso wie wir Grüne – lehnen das Wellnesshotel nicht
grundsätzlich ab. Kritisiert wird allein der Standort im sensiblen Außenbereich. Es geht
um den Schutz von Natur und Landschaft sowie um Rechtsklarheit – nicht um eine Blockade
touristischer Entwicklung.
Dieses Missverständnis versuchen wir seit Monaten auszuräumen – bislang leider ohne
Erfolg.

Erinnerung: Ratsbegehren war ein politisches Instrument

Hinzu kommt: In einem Pressebericht vom 18.11.2025 hatte Bürgermeister Fischkal selbst
eingeräumt, dass das Ratsbegehren bewusst initiiert wurde, um einem drohenden
Bürgerbegehren zuvorzukommen und der Familie Wirth zusätzliche Kosten zu ersparen.
Nun entsteht der Eindruck, als solle die (Mit-)Verantwortung für dieses, rückblickend
überflüssige, Vorgehen teilweise der Bürgerinitiative zugeschoben werden. Das halten wir
für unfair und politisch problematisch. Transparenz bedeutet, Entscheidungen offen zu
vertreten – auch im Nachhinein.


Am 30.04.2025 stimmten schließlich 14 von 20 Gemeinderäten - gegen die Stimmen der
Grünen und Teilen der Freien Wähler – trotz klarer Stellungnahmen der Fachbehörden für die
Durchführung eines Ratsbegehrens. Dabei wurde lange an der Behauptung festgehalten, diese
Stellungnahmen gegen den Standort seien abwägbar, obwohl die Rechtslage anderes

nahelegte. Erst Ende Oktober 2025 wurde dieser Passus auf Hinweis aus dem Gemeinderat
von der Homepage der Gemeinde korrigiert.

Rechtliche Lage war früh klar:


Spätestens seit Anfang 2025 musste allen Beteiligten bewusst sein:
 Das Projekt ist im regulären Verfahren nicht genehmigungsfähig.
 Gründe sind Verstöße gegen
o den Landesentwicklungsplan sowie
o § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich).
 Die einzige verbleibende Option ist ein Zielabweichungsverfahren über das
Wirtschaftsministerium.
Dies ergibt sich unter anderem aus einer Gesprächsnotiz vom Januar 2025 zu einem Telefonat
zwischen Bürgermeister, der Familie Wirth und dem Landratsamt Erlangen-Höchstadt.
Damit bestätigt sich, was Kritikerinnen und Kritiker von Beginn an betont haben: Der
Standort ist rechtlich hoch problematisch.

Unser Fazit:


Wir Grüne stehen für
 transparente Entscheidungsprozesse
 verantwortungsvollen Umgang mit Natur und Fläche
 rechtssichere, nachhaltige kommunale Entwicklung


Investitionen in unsere Gemeinde sind willkommen, aber nicht um jeden Preis und nicht
an jedem Ort.


Wir wünschen uns eine offene Debatte ohne künstliche Fronten.


Denn:


Es geht nicht gegen ein Hotel – es geht um den Schutz unseres Außenbereichs und um verlässliche Planung für alle
Beteiligten und um die Transparenz des Verfahrens. 

 

 

+++Update vom 15.9.2025+++

 

Bauvorhaben Wellnesshotel Neuhaus

 

Laut Einschätzung der maßgeblichen Fachbehörden und Ministerien ist erkennbar, dass das geplante Wellnesshotel am vorgesehenen Standort in Neuhaus nicht mit den Vorgaben des Landesentwicklungsplans (LEP) sowie den Anforderungen des §35 BauGB (Bauen im Außenbereich) vereinbar ist.


Vor diesem Hintergrund wird aktuell ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren geprüft, das von der Familie Wirth mit Unterstützung der Gemeinde angestrebt wird. In diesem Zusammenhang fanden bereits Gespräche mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft in München statt, das für die Bewertung eines solchen Verfahrens zuständig ist.
Nach derzeitiger Einschätzung sind die Erfolgsaussichten eines Zielabweichungsverfahrens jedoch als sehr gering zu bewerten. In den kommenden Wochen wird sich voraussichtlich entscheiden, ob dieser Weg dennoch weiterverfolgt wird oder ob das Vorhaben insgesamt nicht aufrecht erhalten werden kann.


Wir halten dich über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden. Kommt bei Redebedarf, Unsicherheiten und Fragen gerne per Kontakt auf uns zu. 

 

Wir melden uns zeitnah bei dir, gerne auch bei einem persönlichen Gespräch vor Ort.

 

Dein Team Bündnis 90, die Grünen. 

 

                 

 

 

 

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